vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Suchmaschinen-Ergebnis kontrollieren 
Autor: spatzimatzi
Datum: 23.03.17 09:01

Hallo,
habe eine Internetseite, die ich mit Adwords von Google bewerben möchte.
Habe dazu auch ein Konto eingerichtet und die verschiedesten Keywords aufgenommen
Sehr spezifische Keywords werden jedoch mit "Geringes Suchvolumen" gekennzeichnet
und werden lt. Aussage von Google nicht zur Anzeigenschaltung herangezogen.

Außergewöhnlich ist jedoch, dass zu bestimmten Zeiten eine Suche und damit eine Anzeigenschaltung erfolgt.
Ich lande sogar auf den begehrten 1. Platz.

Dies würde ich gerne untersuchen.
Mein Wunsch:
Ich möchte die wiederholte Suche zu bestimmten Zeiten nicht von Hand durchführen und protokollieren, sondern von einem Programm durchführen lassen.
Und sollte dies möglich sein, wie kann man so etwas realisieren. Ich habe keine blasse Ahnung davon, wie ich überhaupt beginnen soll.

Viele Grüße
spatzimatzi
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Suchmaschinen-Ergebnis kontrollieren1.102spatzimatzi23.03.17 09:01
Re: Suchmaschinen-Ergebnis kontrollieren543Franki24.03.17 01:35
Re: Suchmaschinen-Ergebnis kontrollieren743effeff27.03.17 14:42

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel