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Raubkopien im großen Stil gewerbsmäßig vertrieben15.04.09 Raubkopien im großen Stil gewerbsmäßig vertrieben Computerhändler zu Haftstrafen und Schadenersatz verurteilt Zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000 Euro hat das Amtsgericht Nürnberg am 25. März 2009 zwei Computerhändler aus Nürnberg und München verurteilt. Über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem "Microsoft Windows XP Professional" sowie die dazugehörigen Handbücher hatte der Nürnberger Händler in Russland pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Dieser fügte den gefälschten Datenträgern gebrauchte Microsoft Echtheitszertifikate bei und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler genauer hinsah und erkannte, dass es sich um Fälschungen handelte. Erst kürzlich war der Münchner Händler wegen dieser Verkäufe vom Landgericht München in einem Zivilverfahren zur Zahlung von über 750.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter werden erwartet. Am 1. August 2006 hatte Microsoft von verschiedenen Händlern Hinweise darauf erhalten, dass mehrere tausend gefälschte Datenträger im Umlauf seien. Erste Muster der Fälschungen gingen beim Produktidentifikationsservice von Microsoft noch am selben Tag ein. "Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel beide IFPI Codes", erklärt Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft PID Teams. "Innerhalb kurzer Zeit konnten über ein Dutzend Händler ermittelt werden, die zumindest Teile der Fälschungen an- und wieder verkauft hatten." Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet und die Privat- und Geschäftsräume der Hauptverdächtigen durchsucht. Echtheitszertifikate (COAs) sind keine Lizenzen Nach drei Verhandlungstagen hat das Schöffengericht in Nürnberg die beiden angeklagten Händler wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft und je 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Jeder Händler muss sicherstellen, dass er echte Ware verkauft "Die verklagten Händler haben zunächst beteuert, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein", sagt Dr. Swantje Richters. "Sie hielten die Vervielfältigungen angeblich für rechtens. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und hat ihnen weder im Zivil- noch im Strafverfahren geholfen." Professionelle Händler sind laut Rechtsprechung verpflichtet, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass sie mit Originalware handeln. Haftbar ist dabei nicht nur das Unternehmen, sondern auch der Geschäftsführer persönlich. Dies haben bereits mehrere Gerichte entschieden (Landgericht Düsseldorf Az.: 12 O 15/05, OLG Karlsruhe 6 U 180/06, OLG Düsseldorf I-20 U 164/06). Diese Seite wurde bereits 423 mal aufgerufen. |
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