Copyright / Urheberrecht

immer wieder taucht die Frage auf, was darf ich wie verwenden, was ich im Internet finde oder downloaden kann.

Eine sehr gute Quelle, die viele Fragen dieser Art beantworten kann, ist das Net-Lexikon. Hier der Link dazu: www.net-lexikon.de 

Daraus sind die folgenden Auszüge zum obigen Thema:

Das Copyright bezeichnet im angloamerikanischen Rechtskreis das Recht, eine Sache bzw. Werk zu vervielfältigen.

: ©, "Copyright", "Copr." oder (C), wobei letzteres nicht rechtskräftig ist, da es das eigentliche ©-Zeichen "entstellt" wiedergibt. In Europa hat ein solches Zeichen keine Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.

Das Copyright ist die im englisch-amerikanischen Rechtssystem zu findende Entsprechung zum europäischen Urheberrecht. Anders als im europäischen Recht werden die Entscheidungsrechte über ein Werk dabei oft nicht dem Urheber (z. B. dem Künstler), sondern dem Verlag zugestanden. Der Urheber erhält eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Verlage verhindern sollen.

Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren - im Gegensatz zum Urheberrecht - explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Inzwischen gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht unbedingt nötig, wird aber empfohlen.

Copyright im Internet

Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung des Copyright zunehmend als problematisch angesehen. Manche sprechen dabei von einer eigentlichen Krise des Rechts. Auf der einen Seite sind für viele elektronische Inhalte die Rechtsansprüche der Eigentümer rechtlich kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite wird der rechtliche Schutz durch technische Verfahren zunehmend unbedeutend. 

Vergleichbare Probleme gibt es auch in Deutschland bei der Durchsetzung des Urheberrechts.

 

Das Urheberrecht

Zu den unter das Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Schriftwerke. Für sie gelten jedoch besondere Regeln, man darf sie nicht einmal für private Zwecke kopieren, während "traditionelle" Werke wie Musik oder Texte auch in digitaler Form (=Software) nur wie ein normales Werk geschützt sind.

Inhalt

Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er oder sie kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen. (Dies macht sich auf spezielle Weise auch die GNU zunutze.)

Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind. Das Urheberrecht wird z.B. durch die Möglichkeit, aus fremden (rechtlich geschützten) Werken zu zitieren, eingeschränkt (§ 51 UrhG). Hintergrund ist die Einsicht, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen und die Rechte der Gesellschaft nicht durch Rechte einzelner blockiert werden dürfen (Informationsfreiheit) (siehe auch Zitate und Urheberrecht).

Ablauf

Nach Ablauf einer bestimmten Frist (viele Jahrzehnte, 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, zusätzliche Fristen für Bearbeitungen) werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend Public Domain.

Kennzeichnung

Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein so genannter Copyright-Vermerk (deutsch Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, d. h. aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.

Anmerkung:

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Unkenntnis oder Missachtung dieser Rechte oft schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Auch sollte man darauf achten, dass Einverständniserklärungen immer in schriftlicher Form (nicht als Mail, sonder als Stück Papier) vorliegen, bevor man etwas verwendet.