Copyright / Urheberrecht
immer wieder taucht die Frage auf, was darf ich wie verwenden, was ich im Internet finde oder downloaden kann.
Eine sehr gute Quelle, die viele Fragen dieser Art beantworten kann, ist das Net-Lexikon. Hier der Link dazu: www.net-lexikon.de
Daraus sind die folgenden Auszüge zum obigen Thema:
Das Copyright
bezeichnet im angloamerikanischen Rechtskreis das Recht, eine Sache bzw. Werk
zu vervielfältigen.
: ©, "Copyright", "Copr."
oder (C), wobei letzteres nicht rechtskräftig ist, da es das eigentliche ©-Zeichen
"entstellt" wiedergibt. In Europa hat ein solches Zeichen keine
Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.
Das Copyright ist die im englisch-amerikanischen
Rechtssystem zu findende Entsprechung zum europäischen Urheberrecht. Anders als
im europäischen Recht werden die Entscheidungsrechte über ein Werk dabei oft
nicht dem Urheber (z. B. dem Künstler), sondern dem Verlag zugestanden. Der
Urheber erhält eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights
seitens der Verlage verhindern sollen.
Das Copyright musste in den USA bis vor einigen
Jahren - im Gegensatz zum Urheberrecht - explizit angemeldet werden und erlosch
75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Inzwischen
gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des
Urhebers. Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht
unbedingt nötig, wird aber empfohlen.
Copyright im Internet
Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung des Copyright zunehmend als problematisch angesehen. Manche sprechen dabei von einer eigentlichen Krise des Rechts. Auf der einen Seite sind für viele elektronische Inhalte die Rechtsansprüche der Eigentümer rechtlich kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite wird der rechtliche Schutz durch technische Verfahren zunehmend unbedeutend.
Vergleichbare Probleme gibt es auch in Deutschland bei der Durchsetzung des Urheberrechts.
Das
Urheberrecht
Zu den unter das
Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft,
Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als
Schriftwerke. Für sie gelten jedoch besondere Regeln, man darf sie nicht einmal
für private Zwecke kopieren, während "traditionelle" Werke wie Musik
oder Texte auch in digitaler Form (=Software) nur wie ein normales Werk geschützt
sind.
Per Gesetz erhält ein Urheber
das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er
oder sie kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt,
veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in
Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken,
gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange
festlegen. (Dies macht sich auf spezielle Weise auch die GNU zunutze.)
Das Urheberrecht regelt auch,
dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen
erlaubt sind. Das Urheberrecht wird z.B. durch die Möglichkeit, aus fremden
(rechtlich geschützten) Werken zu zitieren, eingeschränkt (§ 51 UrhG).
Hintergrund ist die Einsicht, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen
Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen und die Rechte der Gesellschaft
nicht durch Rechte einzelner blockiert werden dürfen (Informationsfreiheit)
(siehe auch Zitate und Urheberrecht).
Nach Ablauf einer bestimmten
Frist (viele Jahrzehnte, 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, zusätzliche
Fristen für Bearbeitungen) werden die Werke 'gemeinfrei' oder gleichbedeutend
Public Domain.
Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein so genannter Copyright-Vermerk (deutsch Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, d. h. aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden.
Anmerkung:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Unkenntnis oder Missachtung dieser Rechte oft schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Auch sollte man darauf achten, dass Einverständniserklärungen immer in schriftlicher Form (nicht als Mail, sonder als Stück Papier) vorliegen, bevor man etwas verwendet.