vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Kann Konsolenanwendung System.Drawing ? 
Autor: S-Taner
Datum: 01.10.04 17:23

Hi,

ich habe folgendes Problem. Ich schreie gerade eine kleine Konsolenanwendung, der man per Eingabe den Pfad einer Bild-Datei mitteilt. Dann soll (nicht sichtbar)diese Bild-Datei geladen und in Teile geschnipselt werden.

Momentan habe ich nun das Problem das ich das Bild nicht laden kann, da ich den Namespace System.Drawing nicht importieren kann. In dem Object Browser ist dieser Namespace nicht vorhanden. Auch nachträgliches manuelles hinzufügen des Namespaces in den Object Browser führt zu nichts. Kann nicht angesprochen werden.

Weiß jemand einen Rat ? Oder ist diese Ausführung generell als Kosolenanwendung nicht möglich ? Wie kann ich in Visual Studio.NET ein blankes Profil bekommen (erste Berührung mit VS.NET) ?

Gruß
bloodline666
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Kann Konsolenanwendung System.Drawing ?882S-Taner01.10.04 17:23
Re: Kann Konsolenanwendung System.Drawing ?600ModeratorDaveS01.10.04 20:02
Re: Kann Konsolenanwendung System.Drawing ?546S-Taner02.10.04 10:20

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel