vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses 
Autor: WaldiMaywood
Datum: 06.11.04 14:54

>> Klasse WatchDir ein event ausgelöst ist

"Spendiere" doch deiner WatchDir-Klasse ein "WatchDirIsRunning" und "WatchDirHasStopped" Event mit entsprechenden Eventargs. Diese feuerst du gemäß an den passenden Stellen deiner Klasse (oder über den FileSystemWatcher). Die HF muss eigentlich "nur" noch dementsprechend auf die Ereignisse reagieren, und die passende "Visualisierung" ausführen. Eigentlich recht einfach....
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses844UR06.11.04 10:40
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses720WaldiMaywood06.11.04 14:24
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses537UR06.11.04 14:39
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses537WaldiMaywood06.11.04 14:54
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses520UR06.11.04 17:04
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses517WaldiMaywood06.11.04 18:22
Re: notify icon und Überwachung eines Verzeichnisses537UR07.11.04 13:30

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel