vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
SEPA-Dateien erstellen inkl. IBAN-, BLZ-/Kontonummernprüfung  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: Internetseiten im Programm anzeigen 
Autor: Drapondur
Datum: 03.01.05 20:29

Hallo,

jawoll das gibt's und es ist das Webbrowser-Control. Dies ist im Grunde nichts anderes als der Internet Explorer als Steuerelement.

Du kannst das Control der Toolbax hizufügen durch: Rechtsklick auf Toolbox-> Toolbox anpassen und im Dialog unter Com-Steuerelemente den Microsoft Webbrowser hinzufügen.

Wie man das Ding verwendet findet man auf MSDN-Online und obendrein reichlich Fragen und Antworten in diesem Forum. Man muss ja nur erstmal wissen, das es das Ding gibt und wie es heisst

Ciao
D.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Internetseiten im Programm anzeigen834Robert Blutner03.01.05 20:15
Re: Internetseiten im Programm anzeigen809Drapondur03.01.05 20:29
Re: Internetseiten im Programm anzeigen565Robert Blutner04.01.05 17:47
Re: Internetseiten im Programm anzeigen536Spassmann04.01.05 18:12
Re: Internetseiten im Programm anzeigen712cyberdarkness04.01.05 18:32
Re: Internetseiten im Programm anzeigen538Spassmann04.01.05 18:44
Re: Internetseiten im Programm anzeigen594cyberdarkness04.01.05 19:03

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel