vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
NEU! sevCoolbar 3.0 - Professionelle Toolbars im modernen Design!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Ereignisse zwischen zwei Formularen 
Autor: gini
Datum: 17.02.09 07:29

Hallo

Istsituation:
Ich habe zwei MDIChild die jeweils auf ein Ereignis im anderen Formular reagieren. Dazu habe ich im übergeordneten Formular zwei Property erstellt in denen die beiden MDIChild definiert sind.
Beim Öffnen der MDIChild werden die Formsobjekte von den Property´s geöffnet.
Die Ereignissteuerung funktioniert damit solange bis ich eines der MDIChild´s schliessen, weil duch das Schliessen auch die Zuordnung in der Property gelöscht wird.

Wie kann ich nun verhindern das beim Schließen eines MDIChilds das Objekt in der Property zerstört wird?

Ich habe mir überlegt das ich das Ereignis Closed abbreche und das MDIChild mit hide nur ausblende.
Damit wären aber meine zwei MDIChild immer geöffnet. Hat das irgendwelche Nachteile oder ist das Egal?

Gibt es eine andere Möglichkeit auf die Ereignis der anderen Form zu reagieren?

--------------
Gini

Win7; VisualStudio2012 Prof

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Ereignisse zwischen zwei Formularen868gini17.02.09 07:29
Re: Ereignisse zwischen zwei Formularen678ModeratorDaveS17.02.09 08:57

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel