vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
vb@rchiv Offline-Reader - exklusiv auf der vb@rchiv CD Vol.4  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: Befehlszeilenargumente an bereits geöffnete Anwendung 
Autor: HenryV
Datum: 08.05.23 14:53

So wie meine Recherche ergibt, gibt es wohl mindestens zwei Möglichkeiten.

1. Möglichkeit
Benutzte die WindowsFormsApplicationBase.IsSingleInstance Eigenschaft (Projekte -> Eigenschaften -> Register Anwendung
den Haken bei "Einzelinstanzanwendung erstellen") und das WindowsFormsApplicationBase.StartupNextInstance Ereignis.
Private Sub MyApplication_StartupNextInstance(ByVal sender As Object, ByVal e _
  As Microsoft.VisualBasic.ApplicationServices.StartupNextInstanceEventArgs) _
  Handles Me.StartupNextInstance
    If e.CommandLine.Count > 0 Then frmMain.FileOpen(e.CommandLine(0))
End Sub
2. Möglichkeit
Du benutzt Interprozesskommunikation wie z.B.:
Vorgehensweise: Verwenden von anonymen Pipes zur lokalen prozessübergreifenden Kommunikation
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Befehlszeilenargumente an bereits geöffnete Anwendung326met08.05.23 09:56
Re: Befehlszeilenargumente an bereits geöffnete Anwendung222HenryV08.05.23 14:53
Re: Befehlszeilenargumente an bereits geöffnete Anwendung161met08.05.23 15:16

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel