vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Brandneu! sevEingabe v3.0 - Das Eingabecontrol der Superlative!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB & Datenbanken
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ? 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 29.04.08 17:36

Das ist absoluter Quatsch!

Die JET-Engine ist sehr wohl auch in einer Mehrbenutzerumgebung zu gebrauchen - und zwar absolut problemlos. Ich habe eine Anwendung, in der bspw. auch 10 User gleichzeitig auf die Access-Datenbank zugreifen, Änderungen vornehmen etc. Und keinerlei Probleme

_________________________
Professionelle Entwicklerkomponenten
www.tools4vb.de

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.503Wolfgang Schwarz28.04.08 12:30
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.122MarcG29.04.08 16:47
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.153ModeratorDieter29.04.08 17:36
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?989Wolfgang Schwarz29.04.08 18:15
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.048wb-soft29.04.08 17:50
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.130MarcG29.04.08 22:12
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.168Wolfgang Schwarz30.04.08 07:55
Re: DAO od. SQL-Methoden - Vor-/Nachteile ?1.012MarcG30.04.08 11:48

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel