vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding! 
Autor: John
Datum: 26.04.03 11:58

Hallo Leute,
Warum kann man eine Datei - z.B. mit dem Explorer- nicht löschen, wenn ich in der IDE bin und die gemeinte Datei aber im Arbeitsablauf schon geschlossen ist.
Der Aufruf "Zugriff verweigert" kommt prompt.
Wird das Projekt jedoch vorher geschlossen gibt es keine Probleme.
Immer das Projekt verlassen um eine Datei löschen zu können ....
Das kann es ja nicht sein.
Hat jemand ein Idee?

Mit freundlichem Gruß
John
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!334John26.04.03 11:58
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!1.034ModeratorMartoeng26.04.03 12:14
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!998stefan22027327.04.03 09:36
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!1.036ModeratorMartoeng27.04.03 13:01
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!1.020stefan22027327.04.03 13:43
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!1.058ModeratorMoni27.04.03 13:53
Re: Zugriff verweigert? Das ist ein ein Ding!1.018ModeratorMartoeng27.04.03 15:13

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel