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Allgemeine Diskussionen
Re: kommerzielle Softwareentwicklung 
Autor: dbayer
Datum: 25.06.03 09:32

Hi,
zu 1. Prinzipiell ja. Es ist besser, nachher den 'geringgradig'-Status zu bekommen. Ausserdem wird für das Absetzen der Kosten und der Abschreibungen die Ernsthaftigkeit der Unternehmung zu belegen sein.
zu.2 Ist es Auftragsarbeit kann man Preise in Stundensätzen (von Unternehmen nicht gern gesehen), oder zu Festpreisen kalkulieren. Dazu muss vorher das Pflichtenheft genau gelesen werden und der Aufwand kalkuliert werden. Dann mit 1.2 multiplizieren, wg Unwägbarkeiten. zusätzlich berechen, dass für Software eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht und solche Garantie-Leistungen einberechnen.
Ist es Shareware o.ä., den getätigten Aufwand berechnen, mit 0.5 multiplizieren und mit der Häfte der realistisch abzusetzenden Produkte multiplizieren. Auch hier sind die Garantie-Leistungen mit einzubeziehen.

dbayerTo be is to do (Rene Descartes)To do is to be (Kant / Nietzsche / Sartre u.a.)Do be do be dooo (Frank Sinatra, Strangers in the Night)

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kommerzielle Softwareentwicklung563vb6de25.06.03 09:10
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