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Allgemeine DiskussionenRe: Aufträge | |  | Autor: Stefan Rühl | Datum: 16.07.03 11:28 |
| Standardverträge gibt es Nirgends. Alles im BGB abgelgt.
Aus 12 Jahren Freiberuflichkeit habe ich die Erfahrung, dass alles miteinander vereinbart wird.
Du kannt PC-Abstürze in dem Vertrag ausschließen, indem du mit dem Kunden einen abschließende gemeinsamen Test auf einem speziell definierten Testsystem durchführst. (Standardinstallation Windows des Kunden ohne weitere Anwendung, nur die benötigten Tools -Minimalinstallation und deine Anwendung, wenn Netzwerk unbedingt nötig, dann ausnahmsweise, bzw. eigenes Minimalnetzwerk).
Wenn hier alles zur Zufriedenheit läuft, dies schriftlich abzeichnen lassen!!!
Dann erst auf den PC's verteilen. Wenn es hier dann abstürzt musst Du natürlich den Fehler suchen, anaysiere und evt. feststellen, dass es nicht an Deiner SW gelegen hat. Dann kannst Du den Aufwand dafür geltend machen. Vorher sollte aber der Kunde den geschätzten Aufwand für die Fehlersuche, Analyse und nachher auch für die Fehlerbehebung schriftlich! mitgeteilt bekommen.
So kannst Du nur schwer für Systemabstürze haftbar gemacht werden, da Du "alle Sorgfalt walten lässt" (juristisch gesehen). Auf den Kunden-PCs kann so manche Software installiert sein, die dann nur noch einen Tropfen zum überlaufen benötigt.
Aber auch keinen (Spagetti-Code programieren)!
Einen kompletten Haftungsausschluß giebt es nicht!
Im Vertrag, bzw Deinen AGBs Haftung für Fehler Dritter ausschließen (Microsoft oder andere haben auch so manchen Bug) und dafür eine Salvatorische Klausel einbauen. Sonst bleibst Du auf den Kosten hängen.
Deine Rechnungsschreibung vereinbarst Du mit dem Kunden. Wochen-, Abschnitts-, Monats oder Projektweise. Vergess Deine Steuer-ID (UST-ID des Finanzamtes) nicht auf der Rechnung explizit auszuweisen. Gebe ein Zahlungsziel an.(danach kannst Du Mahnen, meist 3 bis 4 Wochen ab Rechnungsstellung, kann aber auch kürzer sein) evt. Skonto ausweisen.
Lege der Rechnung ein "Projekt-Tagebuch" bei. D.H. schreibe Dir auf, wass Du am welchen Tag und Stunde gearbeitet hast. Dies gebe dem Kunden regelmäßig, auch wenn wenig draufsteht Wochen oder Monatsweise! und lass es vom Projektleiter unterschreiben. Dies ist eine Anerkennung Deiner Leistungen.
Wenn Du Deiner Rechnung die AGBs beheftest sind diese Quasi von Deinem Kunden anerkannt, auch wenn er im Vertrg dieses ausschließt (wird gern gemacht).
Bei www.Gulp.de kanst Du durchschnittliche Preise erfahren. Im Augenblick wir eher die untere Grenze genommen. Aber ab 2004..... werden wir mehr wissen.
Das wars aus dem Plauderstübchen.
Gruß und Erfolg
Stefan Rühl |  |
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