vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevAniGif - als kostenlose Vollversion auf unserer vb@rchiv CD Vol.5  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Re: ++ Access oder Visual Basic ++ 
Autor: LordBritish
Datum: 08.07.04 07:18

Wenn Du eine Anwendung mit Access entwickelst, benötigt der andere Rechner auf dem die Anwendung laufen soll ebenfalls mind. die Access Version die Du verwendest.
Falls Du die Office Developer Edition besitzt kannst Du dem "Kunden" die Runtime-Version von Access ausliefern, dann wird kein Access auf dem "Kunden-PC" benötigt.
Wenn Du Dich für Visual Basic entscheidest benötigst Du trotzdem eine Datenbank in der die Daten gespeichert werden.
Vorteil von VB ist das der Zugriff nicht noch eine zusätzliche Software benötigt. Das einzigste was wahrscheinlich noch installiert werden muß ist DAO bzw. MDAC, welche ja kostenlos erhältlich sind.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
++ Access oder Visual Basic ++810Bizaro08.07.04 07:02
Re: ++ Access oder Visual Basic ++504LordBritish08.07.04 07:18
Re: ++ Access oder Visual Basic ++532Bizaro08.07.04 07:21
Re: ++ Access oder Visual Basic ++535Elwood08.07.04 08:02
Re: ++ Access oder Visual Basic ++488Michael_WI08.07.04 13:21
Re: ++ Access oder Visual Basic ++549Bizaro08.07.04 13:23

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel