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Allgemeine DiskussionenRe: Namenschutz für Software?? | |  | Autor: TIBOS | Datum: 24.07.06 00:49 |
| Moment mal bitte..
das Rechtsberatungsgesetz verbietet die Besorgung von Rechtsgeschäften für Dritte durch Laien. Aber doch nicht die allgemeine Diskussion über rechtliche Fragen! Zumal es hier nicht um einen konkreten Fall geht - die Frage, ob etwas erlaubt oder verboten ist und welche Konsequenzen es hat, kann man immer diskutieren.
Also, um was geht es? Nur darum, wie man eine .exe -Datei nennt? Das ist unerheblich. Handelt es sich aber insgesamt um ein Produkt, das du verkaufen willst, musst du aber aufpassen.
Zunächst mal gilt es zu unterscheiden zwischen Marken- und Wettbewerbsrecht. Das Markenrecht wird eigentlich erst interessant, wenn du dein eigenes Produkt schützen willst.
Du kannst dir auch dann eine Abmahnung einhandeln, wenn ein Konkurrent sein Produkt nicht geschützt hat, aber eine Verwechslungsgefahr besteht. Folglich ist die Strategie, einen möglichst allgemeinen Namen zu verwenden, nicht gerade sinnvoll.
Du musst dafür sorgen, dass dein Produkt unverwechselbar ist. Dabei hilft eine Recherche bei den Konkurrenten. Zudem ist weder "Robert" noch "Aktien" ein sinnvoller Produktname, "Robert's Aktienverwaltung" aber schon. Google hilft dabei, festzustellen, ob es sowas schon gibt.
Beachte, dass nicht einfach ein wildgewordener Anwalt jeden abmahnen kann, bei dem er eine Ähnlichkeit mit einem anderen Produkt feststellt. Es muss jemand sein, der vom Konkurrenten bzw. Markeninhaber damit beauftragt wurde. Das passiert erst dann, wenn man mit dem eigenen Produkt einen gewissen Erfolg verbucht. Aber gerade dann ist es sinnvoll, sich vorher über den Namen Gedanken zu machen.. wer ändert den schon gerne, nachdem das Produkt bekannt ist?
Grüße, Ulrich Horn |  |
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