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Allgemeine Diskussionen
Re: Software verkaufen 
Autor: TIBOS
Datum: 23.10.06 14:04

Zitat:

kann man sowas in den Lizenzbedingungen ausschließen ? Ist das dann gültig ?

Soweit ich weiss, ist ein genereller Haftungsausschluss unwirksam.
Immerhin besteht die Möglichkeit, die Haftung einzuschränken. Der Spielraum dafür ist in individuellen Lizenzverträgen größer als bei den allgemeinen Lizenzbestimmungen wie z.B. in EULAs.
Generell gilt, dass je rigoroser die Haftungsbeschränkung, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter sie als ungültig ansieht.

Ich bin aber kein Jurist. Man kann sich an Musterverträgen zum Computervertragsrecht orientieren, die z.B. im Buchhandel angeboten werden. Auch in der c't findet man immer wieder mal interessante Artikel zum Thema.

Grüße, Ulrich
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