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Allgemeine Diskussionen
Re: DSGVO und Shareware 
Autor: Manfred X
Datum: 02.06.18 06:11

Hallo!

Konkretes? Keine Ahnung!

Die DSGVO ist insgesamt "schwammig" und abstrakt formuliert.
Sie gibt den Datenbesitzern umfangreiche Rechte und erlegt den Datennutzern
massive Pflichten auf. https://dsgvo-gesetz.de/

Diese Verordnung hatte innerhalb weniger Tage bereits weitreichende Folgen ....
https://t3n.de/news/kollateralschaeden-dsgvo-risiken-1082922/
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html
https://www.wuv.de/digital/eine_woche_dsgvo_und_die_folgen
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/dsvgo-geht-nach-hinten-los-kommentar-15610130.html

Allgemeine Hinweise zur Software:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/was-muss-software-zur-einhaltung-der-dsgvo-koennen/

Die DSGVO steckt voller "unklarer Rechtsbegriffe".
Man muß wohl zunächst abwarten, was die höchstrichterliche Rechtsprechung
im Einzelnen festlegt, d.h. in etwa 5 Jahren wissen wir (und die Rechtsanwälte)
einigermaßen Bescheid.

[u]Ich vermute, man muß gemäß DSGVO einen Text erstellen, in dem mindestens
Angaben zu folgenden Punkten enthalten sind ....
- genaue Adresse des Software-Anbieters
- welche Daten werden zu welchem Zweck wie erhoben (Transparenz-, Minimierungsgebot,
Zweckbindung)
- wer hat warum Zugriff auf diese Daten (Vertraulichkeit)
- wie lange werden diese Daten aufbewahrt; woraus ergibt sich diese Frist
(Speicherbegrenzung)
- wie werden diese Daten gegen Mißbrauch/Weitergabe technisch gesichert (Datenbank etc.)
- wie kann der Kunde Auskunft über Gespeichertes erhalten oder die Korrektur oder
die Löschung beantragen (Widerrufs-Belehrung)
- welche Verarbeitung der Daten (Konsistenzprüfung, Abgleich mit anderen Quellen)
ist ggf. erforderlich
- welche Kunden-Kontakte sind vom Software-Ersteller vorgesehen (Einverständniserklärung)
- ggf. anwendungs-spezifische Infos zur Daten-Nutzung
- zusätzlich die in der DGSVO festgelegten Informationen, z.B. Beschwerderecht,
Aufsichtsbehörde, Profilbildung aus Personen-Daten, Weitergabe-Verpflichtungen, ...

Alle diese Ausführungen sollten "leicht verständlich" in "einfacher Sprache"
formuliert sein. (Ob eine Fassung in deutscher Sprache ausreicht: ????)

Dieser Text sollte vom Anwender direkt ausgedruckt werden können.
Bevor Daten erhoben werden, sollte der Benutzer diesem Text zugestimmt und seine
Daten für den vorgesehenen Gebrauch ausdrücklich freigegeben haben.
Der Online-Kundenkontakt (Datenerhebung) sollte über gesicherte Verbindungen und
verschlüsselt erfolgen.
Eventuell muß der Kunde diesen Text auch noch auf dem Postwege anfordern können.

Weitere Vermutungen und Unklarheiten:

Die Kunden-Datenbank sollte ein automatisches Protokoll-Verfahren beinhalten,
das Zugriffe, Daten-Modifikationen, ggf. Daten-Versand und Backups registriert
(Rechenschaftspflicht). Die Datenbank muß die Möglichkeit "eingeschränkter
Nutzung" von Datensätzen vorsehen (z.B. Zugriffsrechte, Weitergabe), weil der
Kunde das verlangen kann.

Jede Weitergabe von Personen-Daten an Dritte muß sachlich begründet und vielleicht
(????) in jedem Fall explizit vom Kunden genehmigt werden.

Inwieweit auch technische Details der Daten-Speicherung angegeben werden müssen: ????
Die Datenerfassung und -haltung muß dem aktuellen technischen Stand entsprechen, d.h.
die Nutzung "veralteter" Hard- und Softwarelösungen ist untersagt !!!!

Auf welche Weise sicherzustellen ist, daß der Kunde sein Einverständnis
zur Datenerfassung freiwillig und in voller Kenntnis der Folgen gegeben hat: ????

Alterskontrolle des Kunden: ????

Es ist zu erwarten, daß es in absehbarer Zeit für solche Vorgehensweisen
Musterlösungen geben wird, die durch Bezug auf die beginnende Rechtsprechung
(insbesondere wg. Abmahnungen) halbwegs juristisch abgesichert sind.

Zweckmäßig für Shareware wäre evt. die Entwicklung von Rahmen-Installationsroutinen, die
einen hinreichenden technischen Stand abbilden, geeignete Informationen liefern und
Einverständniserklärungen abfragen, die mit der DSGVO und der aktuellen Rechtsprechung
konform sind. (Ähnliches gilt für Systeme zum Management von Kundendaten.)

Beitrag wurde zuletzt am 02.06.18 um 06:15:53 editiert.
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