vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
vb@rchiv Offline-Reader - exklusiv auf der vb@rchiv CD Vol.4  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Na, etwas muss ja noch 'drin sein VBEx32.DLL 
Autor: unbekannt
Datum: 08.05.02 21:36

Hi Allz,

falls es noch nicht alle wissen: Wir machen (mehrere verschiedene) Progressbars in VBEX32.DLL,die u.a. auch unmittelbar das Kopieren von Datein anzeigen können (Fortschrittsanzeige - aber ohne zusätzliche Controls!!!) - sog. FileStreams. Erst ab Release 3 .

Dabei ergab sich schon ein kleines Nebenprodukt - nämlich: Mit VBEx32.DLL ist das asynchrone Kopieren von Dateien in VB möglich!.
Sprich: Wir rufen in VB die Funktion: VBFILECOPYASYNC QuellFile, DestFile auf und VB läuft aber weiter - obwohl im Hintergrund die Files kopiert werden - . VBEx32.DLL verwendet dafür ergo einen eigenen Thread (naja - sogar zwei ).

Und das Beste: Heute hatte ich soviel ("genommene") Zeit, dass VBEx32.DLL - Release 3 Morgen mit Sicherheit fertig wird Volle Kanne neue Funktionen.

cu
Lordchen
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Na, etwas muss ja noch 'drin sein VBEx32.DLL361unbekannt08.05.02 21:36
SUPER (oT)453ModeratorMoni08.05.02 22:54
Re: Na, etwas muss ja noch 'drin sein VBEx32.DLL48seb-software09.05.02 17:18

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel