vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevDataGrid - Gönnen Sie Ihrem SQL-Kommando diesen krönenden Abschluß!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Re: Rechtliche frage zu einem Setup Programm 
Autor: unbekannt
Datum: 26.09.02 21:02

Hi Stefan,

wird nicht ausreichen. Du mußt genauer Informieren. Weise doch auf genau das hin, was das Setup macht. Es wird alte DLL's durch neuere Ersetzen und nicht vorhandene hinzufügen. Du brauchst natürlich nicht sagen welche. Und verwende statt DLL - Komponente. Und weiße darauf hin, dass Du keine Gewährleistung dafür übernimmst, ob dann das System noch dem entspricht, was der Anwender erwartet.

Wichtig ist: Jedes Proggi sollte die Konfiguration des Users nicht ändern. Und wenn doch, dann aber wieder herstellen. Oder so die Konfiguration ändern, was das Proggi braucht - und das aber bitte nur zur Laufzeit.

Oder nehme die Eula von Microsoft. Die ist so wischiwaschi, damit kann niemand so richtig klagen

cu
Lordchen
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Rechtliche frage zu einem Setup Programm98Stefan26.09.02 20:23
Re: Rechtliche frage zu einem Setup Programm331unbekannt26.09.02 21:02
Re: Rechtliche frage zu einem Setup Programm69Stefan26.09.02 21:15
Re: Rechtliche frage zu einem Setup Programm317unbekannt26.09.02 21:19

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel