vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Ergänzung zum Tip 
Autor: BKC
Datum: 29.09.02 14:24

Hallo VB'ler!

In der letzten Zeit habe ich mich mit dem Bedrucken vorgegebener Formulare befasst. Dabei war ich auf den genannten Tip angewiesen. In Ergänzung möchte ich noch folgendes anfügen:
.
Nach der Ermittlung der nichtbedruckbaren Ränder und der Errechnung der Druckposition erhält man per CurrentX (Y) die linke, obere Ecke der Zeile. Wenn nun der Benutzer eine größere Schriftart auswählt, kann es passieren, daß der Text nicht mehr auf der vom Formular vorgegebenen Linie steht sondern in die Linie rutscht.
Dies kann man vermeiden, indem man die Schriftgröße in mm von der Textposition abzieht. Also:
.
Printer.ScaleMode = vbMillimeters <--- wichtig
Printer.CurrentY = Druckposition - Printer.TextHeight(Printer.FontSize)
.
Als Druckposition gibt man dann logischerweise die Position der Formularlinie an.
Die Berücksichtigung der Schrifthöhe führt somit zu einem präziserem Ergebnis.
.
Gruß BKC
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Ergänzung zum Tip105BKC29.09.02 14:24
meinte den Tip: nichtbedruckbare Ränder ermitteln (oT)58BKC29.09.02 14:25

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel