vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2026
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fragen & Antworten rund um sev-Komponenten
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sinnvoll/notwendig? 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 29.07.26 14:35

In diesem Fall sollte die Standardversion ausreichen, denn ich gehe davon aus, dass du keine deutschen Bankverbindungen prüfen willst.

_________________________
Professionelle Entwicklerkomponenten
www.tools4vb.de

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sinnvol...111item29.07.26 11:32
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...57ModeratorDieter29.07.26 11:43
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...56item29.07.26 12:19
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...69ModeratorDieter29.07.26 12:39
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...52item29.07.26 14:10
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...54item29.07.26 14:16
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...62ModeratorDieter29.07.26 14:35
Re: SEVDTA30.DLL im Einsatz -> Upgrade auf sevDTA 4.0 sin...51item30.07.26 08:48

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2026 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel