vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Zippen wie die Profis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2026
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fragen & Antworten rund um sev-Komponenten
Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler 
Autor: CCHEK
Datum: 08.09.26 15:59

Hallo Dieter,

bei einer Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF werden Fehler angezeigt.

Beim Erzeugen einer ZUGFeRD-PDF mit sevXRPDF.ConvertPDF.CreateZUGFeRD und einer CII-XRechnung im Profil XRECHNUNG wird die eingebettete XML unabhängig vom Quelldateinamen als factur-x.xml eingebettet.
Der Validator EU-Rechnung / Mustang Project 2.26.0 meldet deshalb bei ZUGFeRD 2.5.2 die Warnung, dass der XML-Dateiname nicht den Anforderungen entspricht.
Gibt es in sevXRPDF.ConvertPDF eine Property oder neuere Version, mit der beim Profil XRECHNUNG der interne Dateiname xrechnung.xml gesetzt werden kann?

Gruß Burkhard
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler299CCHEK08.09.26 15:59
Re: Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler150CCHEK08.09.26 17:16
Re: Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler153ModeratorDieter10.09.26 12:05
Re: Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler136CCHEK10.09.26 13:49
Re: Online Prüfung einer ZUGFeRD-PDF meldet Fehler60CCHEK28.09.26 05:38

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2026 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel