vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
vb@rchiv Offline-Reader - exklusiv auf der vb@rchiv CD Vol.4  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln 
Autor: Manfred X
Datum: 05.11.20 19:33

Hallo!

Den gelesenen Text per Split-Methode in Teilstrings zerlegen (geschweifte Klammer
als Trennzeichen).
Im Splitarray jedes Element, das mit chr(34) & "id" beginnt per Split
in Teilstrings zerlegen (Doppelpunkt als Trennzeichen).
Jedes zweite Element dieses Splitarray benutzen, um den
Inhalt als Zeile in eine Ausgabedatei zu schreiben.

Wie das zusätzlich einzufügende Zeitintervall entsteht,
kann ich nicht beurteilen.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln630KleinerMann05.11.20 17:59
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln332Manfred X05.11.20 19:33
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln303effeff06.11.20 12:31
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln286KleinerMann06.11.20 15:25
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln298effeff06.11.20 18:41
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln299KleinerMann06.11.20 19:40
Re: JSON Datei in formatierte Textdatei umwandeln289effeff21.11.20 17:20

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel