vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Zwei Threads als Dienst 
Autor: Manfred X
Datum: 24.12.21 12:57

Man kann diese Aufgabe selbstverständlich mit Watchern realisieren.

Allerdings musst Du entstehende die Liste beim Multithreading
korrekt bearbeiten - also Items (=Namen neuer Dateien) kopieren,
diese Liste löschen und dann die entsprechenden Dateien kopieren.

Beispiele:
https://stackoverflow.com/questions/2257571/c-sharp-multithreaded-list-operations


Ab Framework 4 gibt es threadsichere Listen (System.Collections.Concurrent)

Beitrag wurde zuletzt am 24.12.21 um 13:22:01 editiert.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Zwei Threads als Dienst460LordLuchs23.12.21 12:29
Re: Zwei Threads als Dienst263Manfred X23.12.21 14:53
Re: Zwei Threads als Dienst251LordLuchs23.12.21 15:19
Re: Zwei Threads als Dienst240Manfred X23.12.21 19:02
Re: Zwei Threads als Dienst284LordLuchs23.12.21 19:48
Re: Zwei Threads als Dienst252Manfred X24.12.21 12:57
Re: Zwei Threads als Dienst283sv0001025.12.21 09:14
Re: Zwei Threads als Dienst244effeff26.12.21 17:36
Re: Zwei Threads als Dienst374LordLuchs26.12.21 18:02

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel