vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevDataGrid - Gönnen Sie Ihrem SQL-Kommando diesen krönenden Abschluß!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen 
Autor: lighty
Datum: 09.03.06 08:37

Servus!

Danke für den Tipp aber das ist auch nicht so ganz elegant bzw. entspricht nicht ganz meinen Vorstellungen. Ich möchte ja das man sieht das eine zweite Datei geladen wird. Das kann man zwar mit einer zusätzlichen TextBox oder Label realisieren aber "so viel" Platz hab ich nicht. Ich mach mir auch lieber mehr arbeit und habe es dann exakter und eleganter. Und ich muß sagen........ KOMMT GUT!
So etwas könnte man bei einem Splash nehmen. Da ist es relativ egal (Geschmackssache).

Aber trotzdem danke für deinen Tipp!
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Progressbar - Ladezustand azeigen2.410lighty07.03.06 08:56
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen1.992chritsch07.03.06 09:02
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen1.990lighty07.03.06 09:30
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen2.032chritsch07.03.06 11:59
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen2.066lighty07.03.06 14:10
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen2.015Tenschman08.03.06 21:35
Re: Progressbar - Ladezustand azeigen1.968lighty09.03.06 08:37

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel