vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Im KeyUp-Ereignis CellClick-Ereignis aufrufen 
Autor: genant
Datum: 04.02.08 11:25

Hallo liebe VB.Net-Gemeinde. Ich hätte da mal ne kleine Frage. Ich habe in einem Formular ein DataGriedView-Steuerlement, welches sich in meiner kleinen Anwendung auch so verhält, wie es möchte. Im CellClick-Ereignis führe ich verschiedene Plausibilitäten durch und aktiviere z.B. auch ein Detail-DataGridView. Da es auch User gibt, welche sich mit den Richtungstasten durch die GridViews navigieren, möchte ich nun im KeyUp-Ereignis des DataGridViews das CellClick-Ereignis aufrufen. Das die Schemas der Event-Handler der beiden Ereignisse nicht identisch sind, ist mir klar. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Im KeyUp-Ereignis CellClick-Ereignis aufrufen1.121genant04.02.08 11:25
Re: Im KeyUp-Ereignis CellClick-Ereignis aufrufen999keco04.02.08 14:11
Re: Im KeyUp-Ereignis CellClick-Ereignis aufrufen601genant04.02.08 14:16
Re: Im KeyUp-Ereignis CellClick-Ereignis aufrufen610genant04.02.08 14:41

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel