vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: MDI nicht aktiviert 
Autor: Bingopark
Datum: 12.03.08 16:36

Eigentlich hast Du Recht. Es ist eher ein SDI.

Vielleicht kannst Du mir helfen, bei folgender Idee: Ich möchte über ein Tree View links im Panel verschiedene Tab-Controls auf verschiedenen Forms rechts in anderem Panel steuern. Der Tree soll halt immer sichtbar bleiben. Nur rechts soll sich das Ganze entsprechend der TreeView-Auswahl ändern. Ich habe jetzt den Weg gewählt immer neue Forms einzublenden, da ich nicht weiß, wie ich im Formdesigner die unterschiedlichen Forms bearbeiten soll.

Da ich noch nicht zu viel Zeit investiert habe, würde ich gerne wissen, ob es besser ist, den Kram anders als mit der SDI aufzuziehen.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
MDI nicht aktiviert852Bingopark12.03.08 00:51
Re: MDI nicht aktiviert597Christian2512.03.08 01:03
Re: MDI nicht aktiviert613Bingopark12.03.08 07:38
Re: MDI nicht aktiviert587Melkor12.03.08 12:14
Re: MDI nicht aktiviert628Bingopark12.03.08 12:18
Re: MDI nicht aktiviert575Melkor12.03.08 13:34
Re: MDI nicht aktiviert610Bingopark12.03.08 16:36

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel