vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Zippen wie die Profis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: as any wird nicht untersützt 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 22.10.08 11:18

Aus Integer mach Short, aus Long mach Integer.
Das ist schon mal die grundlegende Veränderung.
Alles andere muss man von Fall zu Fall machen.

_________________________
Professionelle Entwicklerkomponenten
www.tools4vb.de

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
as any wird nicht untersützt1.125mannu22.10.08 10:12
Re: as any wird nicht untersützt761ModeratorDieter22.10.08 10:32
Re: as any wird nicht untersützt759mannu22.10.08 11:11
Re: as any wird nicht untersützt664ModeratorDieter22.10.08 11:18
Re: as any wird nicht untersützt712GPM22.10.08 11:38
Re: as any wird nicht untersützt763ModeratorDaveS22.10.08 11:40
Re: as any wird nicht untersützt651Julian1322.10.08 12:33
Re: as any wird nicht untersützt690ModeratorDaveS22.10.08 13:19
Re: as any wird nicht untersützt653mannu22.10.08 15:31
Re: as any wird nicht untersützt771ModeratorDaveS22.10.08 15:41
Re: as any wird nicht untersützt668mannu22.10.08 17:39
Re: as any wird nicht untersützt749ModeratorDaveS23.10.08 18:45
Re: as any wird nicht untersützt706mannu24.10.08 14:46

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel