vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
vb@rchiv Offline-Reader - exklusiv auf der vb@rchiv CD Vol.4  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: 2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen von einträgen 
Autor: sollniss
Datum: 18.08.09 01:27

        For Each item As String In a
            If b.Contains(item) Then
                a.Remove(item)
                b.Remove(item)
                c.Add(item)
            End If
        Next
In C# wär das nen schöner Einzeiler geworden ^^
a.ForEach(delegate(string str) { if (b.Contains(str)) { a.Remove(str); b.Remove( _
  str); c.Add(str); } });
Geht aber bestimmt eleganter.

---
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich h?re, was ich sage?

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen von ei...1.550exteci13.08.09 10:29
Re: 2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen vo...1.112ModeratorDaveS13.08.09 10:35
Re: 2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen vo...1.212exteci13.08.09 10:44
Re: 2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen vo...1.153sollniss18.08.09 01:27
Re: 2 List(of String)'s doppelte aussortieren und löschen vo...1.366ModeratorDaveS18.08.09 08:34

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel