vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties bei vererbten Klassen 
Autor: ModeratorDaveS (Moderator)
Datum: 09.09.09 17:37

Du kannst mit BindingFlags.DeclaredOnly die vererbten Members ausblenden, hast allerdings das schon genannte Problem, dass du nicht alles siehst. Übrig bleibt mit etwa Dictionary zu prüfen ob du dem Property schon begegnet bist, denke ich.

________
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Haftung für Vorschläge, Tipps oder sonstige Hilfe, falls es schiefgeht, nur Zeit verschwendet oder man sonst nicht zufrieden ist

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties bei ve...2.233keco09.09.09 15:54
Re: Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties be...1.718ModeratorDaveS09.09.09 17:37
Re: Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties be...3.315keco09.09.09 18:12
Re: Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties be...1.775ModeratorDaveS10.09.09 13:55
Re: Überschriebene Properties auslesen mit .GetProperties be...1.761keco10.09.09 18:33

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel