vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Paintmethode für CheckedListBoxen erweitern... 
Autor: Devjam
Datum: 17.10.05 11:43

Hallo Zusammen,

soweit meine Suche ergeben hat, gibt es kein Ereignis, dass ausgelöst wird,
wenn in einer CheckedListBox ein Häkchen geändert wird.
Darum habe ich mir gedacht, dass ich die .CheckedIndices auslese, abspeichere
und dann in der Paint-Methode abfrage, ob diese sich geändert hat. Ich denke,
dass das funktioniert, da ja nachdem ein Häkchen verändert wird die CheckedListBox
neu gezeichnet werden muss.

Gibt es einen eleganteren Weg?

Wenn nicht, wie kann ich die Paint-Methode erweitern, ohne die bereits vorhandene
Funktionalität zu beeinträchtigen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
DevJam

__________________________
Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen, schlimmer ist, es nicht zu erfragen.
(alt. t?rkisches Sprichwort)

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Paintmethode für CheckedListBoxen erweitern...1.174Devjam17.10.05 11:43
Re: Paintmethode für CheckedListBoxen erweitern...615Mamon17.10.05 12:02
Danke, Wenn Dummheit weh tun würde ...1.068Devjam17.10.05 12:06

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel