vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Timer, Funktionserklärung 
Autor: Preisser
Datum: 15.02.11 13:59

Hi,
Unter VB6 war es bei dem normalen GUI-Timer noch so, dass zwischen den Aufrufen dann 700 ms vergangen wären. Tatsächlich werden aber bei Java 6 (javax.swing.Timer) und .Net 4.0 (System.Windows.Forms.Timer) die Eventhandler jeweils nach 400 ms aufgerufen, wie RalfE beschrieb. Im Gegensatz zu VB6 werden somit die Eventhandler wohl "gleichmäßiger" aufgerufen, wenn der Code im Timer unterschiedliche Ausführungszeiten hat.

Beitrag wurde zuletzt am 15.02.11 um 14:12:43 editiert.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Timer, Funktionserklärung1.025Parallax14.02.11 21:25
Re: Timer, Funktionserklärung685ModeratorRalfE14.02.11 23:07
Re: Timer, Funktionserklärung705Manfred X14.02.11 23:16
Re: Timer, Funktionserklärung683Parallax15.02.11 07:41
Re: Timer, Funktionserklärung678ModeratorFZelle15.02.11 09:52
Re: Timer, Funktionserklärung698Preisser15.02.11 13:59
Re: Timer, Funktionserklärung641Manfred X15.02.11 18:13
Re: Timer, Funktionserklärung587Parallax16.02.11 16:05
Re: Timer, Funktionserklärung576ModeratorDaveS16.02.11 16:49

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel