vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
vb@rchiv Offline-Reader - exklusiv auf der vb@rchiv CD Vol.4  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte 
Autor: powerzone3000
Datum: 19.10.12 11:44

Das müsste gehen indem du die ServiceAccount-Eigenschaft deines ServiceProcessInstallers auf NetworkService festlegst.
Oder du legst es auf User fest und gibst Username und Password mit (sonst wird es bei der Installation abgefragt)

ServiceProcessInstaller-Klasse
ServiceAccount-Enumeration
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Windows Dienst und Zugriffsrechte2.668ketzei17.10.12 03:17
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.942powerzone300017.10.12 10:38
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.936ketzei18.10.12 00:40
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.903ModeratorDaveS18.10.12 08:47
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.901ketzei18.10.12 22:35
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.867ModeratorDaveS19.10.12 11:37
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.930powerzone300019.10.12 11:44
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.881ModeratorDaveS19.10.12 13:21
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.943ketzei19.10.12 22:31
Re: Windows Dienst und Zugriffsrechte1.887powerzone300022.10.12 08:04

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel