Hey und GuMo,
Auf den oberen Ebenen in Großunternehmen.....
klar, die brauchen auch keine Selbstdarstellung mehr.
Es handelt sich weniger um Selbstdarstellung, sondern es wird "gepokert"....
auch klar, da ist schlicht die persönliche Politik oder das eigene Rechthaben von Interesse. Davor steht aber noch das Gewinnstreben, dann aber bitte nach meinem Gusto...
Auf der zweiten Ebene (= Assistenten der Direktoren) ...
auch das ist korrekt. Aber hier fängt bereits die Selbstdarstellung an, nicht mehr ganz so ausgeprägt wie ein oder zwei Etagen drunter weil die schlecht höher kommen können.
Die Gewerkschaften sind im Vergleich zu den 70er/80er Jahren .....
das stimmt nicht ganz so. Z. B. im Chemiebereich, da ist Gewerkschaftszugehörigkeit auch heute noch eine Bedingung zur Einstellung, gerade im gewerblichen Bereich - man glaubt es kaum, is' aber so.
Abbau von Rechten: Das Betriebsverfassungsgesetz ist seit 1972 nicht mehr so gravierend geändert worden was die Rechte der Arbeitnehmer belangt.
Der Rest hat nichts mit einer Entmachtung der Gewerkschaft zu tun.
Sozialabbau, Arbeitsumfeld der Stammbelegschaft, Entlohnungsgrundsätze das sind Themen der zwingenden Mitbestimmung. Kein Betriebsrat wird sich ohne Not darauf einlassen - es sei denn er frühstückt mit der Geschäftsführung. Die Unternehmen wissen ganz genau, dass sie mit windigen Begründungen vor dem Arbeitsgericht kaum Chancen haben.
Wenn die Unternehmensleitungen heute ihre Ziele reibungsarm durchsetzen...
Die "Belegschaft" kann sich nicht wehren, weil jeder einzelne dann vor dem Arbeitsgericht klagen müsste. Die Betriebsräte können es sehr wohl für alle und tun es auch.
Aber - das hat mit geänderter Doktrin zu tun - die Betriebsräte sehen heute auch zu dass das Unternehmen nicht gefährdet wird, dann gibt es nämlich Null Arbeitsplätze (und keinen BR). Sie sorgen auch dafür dass wenn Entlassungen wirklich unumgänglich sind, diese im möglichen Rahmen sozialvertäglich bleiben. Jede einzelne Entlassung im organisierten Unternehmen kann gar nicht am Betriebsrat vorbei gehen, die würde vom Gericht nach 10 Minuten für unwirksam erklärt werden.
Als Datenschützer könnte ich ....
Da müssen wir unterscheiden nach innerbetrieblicher/konzerninterner und externer DV.
Was Google, Facebook und andere betrifft, ist Deine Sichtweise durchaus angebracht, mindestens.
Aber auch hier tut sich was, sieht nur nicht jeder. Siehe z. B. Google Analytics, wer das auf seiner WebSite einbindet muss einiges beachten - die Regelung besteht seit ca. 1 Jahr und Google hat sich mit den Aufsichtsbehörden darauf eingelassen. Weltweit tut sich einiges in Sachen Datenschutz, es gibt eine Liste von Ländern mit von der EU anerkanntem ausreichendem Datenschutzniveau. Die Liste wird größer, soll heißen, dass da auch international was zusammenwächst. Wenn sich genug einig sind, hat auch Facebook ein mächtiges Problem, das kommt auf jeden Fall.
Innerbetrieblich ist jedweder Umgang gerade mit personenbezogenen Daten, und nur die interessiert der Datenschutz, weitestgehend geregelt, und zwar nicht aus alleiniger Sicht der Geschäftsführung. Weil, wenn es zur Anklage kommt, dann steht nicht das Unternehmen vor dem Kadi, sondern der gesetzliche Vertreter, i. A. die Geschäftsführung. Es drohen ja nicht nur ganz empfindliche Bußgelder (jeder einzelne Vorfall wird mit Bußgeld bewertet!), es kann auch bis zu 2 Jahren Knast verordnet werden.
Insofern reagieren Geschäftsführungen reichlich empfindlich auf Datenschutzverstöße. Ist keine Theorie...
Konzernweit sieht es nicht anders aus, da kann zwar was über den Konzernbetriebsrat vereinbart werden, wenn der nicht existiert oder nichts getan hat ist das Einzelunternehmen in der Verantwortung und die Konzernmutter DARF gar nicht in den Datenschutz bei der Tochter reinreden, es gibt kein Konzernprivileg.
NSA und unsere Dienste lassen wir mal außen vor, dass ist sei je gesetzlich geregelt.
Und zur NSA bleibt noch zu bemerken, dass wir formaljuristisch immer noch Besatzungsgebiet sind, wir uns also prinzipiell nicht dagegen wehren können.
Datenschutz ist meinem Eindruck nach weitgehend eine juristische Fiktion...
Das stimmt nun gar nicht, google einfach mal nach Rechtsprechung Datenschutz oder Datenschutzvorfälle.
technisch sind die Vorkehrungen und Schutzmechanismen nicht hinreichend ausgereift...
das ist der ewige Wettbewerb zwischen Kracker (nicht Hacker!!!) und Anbietern von Schutz-H/SW.
Es kann keine 100%ige Sicherheit geben, weil der Entwickler, der Mensch nicht 100%ig ist und die Technologie immer weiter schreitet. Selbst wenn man nach aktuellem Stand die letzten Risiken ausmerzen will, das kostet immens, um Längen mehr als der potentielle Schaden wäre. Wirtschaftlich absoluter Nonsens. Hört sich blöd an, ist aber leider so. |