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VB.NET - Ein- und Umsteiger| Re: Software-Planung im Vorfeld | |  | | Autor: killroy | | Datum: 04.05.14 01:36 |
| Hey, bin wieder da...
"Informationelle Unversehrtheit"... gefällt mir, merken.
Es gibt so ein Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf die "Informationelle Selbstbestimmung", ins Leben gerufen vom BVerfG am 15. Dezember 1983 anläßlich des Volkszählungsurteils.
Es gibt noch ein Grundrecht, das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität datenverarbeitender Systeme", ebenfalls BVerfG, 27.Februar 2008 zur Online-Durchsuchung.
Gerade ersteres wird bei der Rechtsprechung "sehr gerne" herangezogen, bis heute.
"Kompromisse" (=Datenfreigabe), freiwillige Zustimmung"...
Das Problem mit der "Freiwilligkeit" bei Beschäftigten ist jedem Arbeitsrechtler hinreichend bekannt. Arbeitsgerichte haben nicht nur einmal die Freiwilligkeit abgelehnt.
Betriebsvereinbarung...Es geht [u]zunächst einmal darum, ...den ArbeitGEBER ... schützen...
Natürlich, das ist eine Seite. Die andere Seite, die wichtigere, die Rechte der ArbeitNEHMER zu schützen, festzuschreiben, wie man es auch immer titulieren möchte.
Dabei bitte eines beachten, die Initiative zu einer BV geht fast immer vom Betriebsrat aus! Weil er was gesichert sehen will, das ist sicherlich eher was für die Arbeitnehmer.
Nichtsdestotrotz gibt es auch Arbeitgeber, die die Initiative ergreifen, weil sie sonst u. U. unnötigen, einfach zu vermeidenden Ärger befürchten.
Das "zunächst" im einleitenden Satz passt überhaupt nicht. Kein BR wird sich auf eine BV einlassen, die nach einen einseitigen Schutz des Unternehmens riecht - na ja, CDA-BRs vielleicht.
Auflagen des Arbeitsmediziners...
Klar, können Schlußfolgerungen gezogen werden, wahrscheinlich passen die meistens auch.
Der Personaler kann(!) - und wird es auch - Querverbindungen mit anderen Daten schaffen, nur - und das weiss jeder Personaler der Ahnung vom Fach hat - muss er diese Querchecks tunlicht für sich behalten und darf nie damit hausieren gehen, weil dann die Daten außerhalb der Zweckbindung (wichtigste Bedingung im Datenschutz) verwendet werden und damit regelmäßig nicht als Beweis anerkannt werden. Kommt es nicht zum Prozess, aber es landet eine diesbezügliche Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, dann ist die ganz schnell vor Ort.
Und darüber hinaus gilt dazu noch vor dem BetrVG, dass JEDE(!!!) personelle Maßnahme, auch eine Umbesetzung, nicht ohne Übereinstimmung mit dem BR erfolgen kann. Der wird schon Fragen Warum, Wie kommt Ihr darauf?
"Übermittlung von Daten ins Ausland"...
Das ist ein gaaaanz heißes Eisen. Da sind die Aufsichtsbehörden querbeet über die gesamte Republik ganz scharf drauf und stehen praktisch Gewehr bei Fuß. Dazu nur ganz kurz, dass es drei Kagegorien von Ausland gibt:
EU/EWR-Raum: Die haben ähnliches Datenschutzniveau, kommen sonst nicht rein. Datenübermittlung muss zwingend vertraglich geregelt sein.
Daten mit anerkannt ausreichendem Datenschutzniveau, oder Partner in den USA ist dem Safe Harbor beigetreten: erstere werden auf den Seiten der EU-Kommisssion gelistet. Beide zu behandeln wie vor.
Drittstaaten: Datenweitergabe ausschließlich als Auftragsdatenverarbeitung (ADV) oder mit Einwilligung jedes Einzelnen(!).
Vertragsklauseln zur ADV in Drittländern sind online bei der EU abrufbar. Werden die in auch nur einem einzigen Punkt zu Ungunsten des Betroffenen abgeändert, MUSS das Vertragswerk von der Aufsichtsbehörde GENEHMIGT werden (bußgeldbehaftet).
Aufgepasst, bei der ADV bleibt der erste Auftraggeber ohne Ausnahme verantwortlich in Sachen Datenschutz in allen Stufen, wo auch immer...und wenn es der Sub-Sub-...-Sub-Unternehmer ist!
Alle Ansprüche werden an ihn gestellt!
Da sind sogar Multis sehr vorsichtig.
Du siehst, es ist doch einiges mehr geregelt und es wird einiges mehr durchgesetzt als allgemein bekannt. Wird nur nicht an die große Glocke gehangen. Die BRs werden von den Gewerkschaften gerade zum Datenschutz richtig geimpft.
Personaler und GF wissen sehr wohl, wie weit sie sich aus dem Fenster lehnen können.
Übrigens, Personaler, bei den DSBs heisst es allgemein, dass die Personalabteilung der natürliche Partner des DSB ist, "natürlich" im positivem Sinne...
Habe einige Mandanten die im internationalen Konzern eingebunden sind, ALLE halten sich extrem bedeckt bei der Weitergabe von Personaldaten im Konzern (Anm.: Die Konzernmutter kann da keine Vorschriften machen es gibt kein Konzernprivileg).
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