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VB.NET - Ein- und Umsteiger| Re: Software-Planung im Vorfeld | |  | | Autor: killroy | | Datum: 04.05.14 19:24 |
| Hallo!
Ein Recht auf "informationelle Unversehrheit"...
ich kann nur dann "informationell versehrt" werden, wenn Daten gegen meinen Willen weitergegeben werden, eben die "Informationelle Selbstbestimmung" und es heisst "Selbstbestimmung". Warum sollte ich nicht freiwillig, aus bestimmten Anlass, meine intimsten Daten nicht weitergebe dürfen...
Wenn wir soweit kommen sollten, wandere ich auf meine alten Tage noch aus.
Das was Du da einwirfst ist ein ganz klares Datengefängnis - Datenverkehr nur mit staatlicher Zulassung ohne Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen.
Im Rahmen von Betriebsvereinbarungen muß...
- falsch, es müssen und werden die berechtigten Interessen beider Seiten geprüft.
Geht ja auch nicht anders, da die Unterschrift nicht erzwungen werden kann.
- Es gibt nun mal Aufgaben ohne die ein Unternehmen nicht existieren kann. Das hat gar nichts mit Organisation zu tun, die gibt nur die Rahmenbedingungen für Prozesse her. Ob und welche Daten hin- und hergeschaufelt werden ist alleine von der Aufgabe determiniert. Orga-Spezialisten könen zum Datenschutz maximal so viel beitragen, dass Prozesse schlank gehalten werden, das ist lediglich eine Hilfestellung.
- Es soll auch SysAdmins geben, die mal als IT-Sicherheitsberater tätig waren...
Es soll auch SysAdmins geben, die sich systematisch weiterbilden...
Es soll auch innerbetriebliche IT-Sicherheitsbeauftragte geben... die sich auch weiterbilden...
... Alle die sind Deiner Meinung nach nicht genügend qualifiziert nur weil die nicht von extern kommen???
... Wenn jemand 10 oder 20 Jahre erfolgreich auf dem IT-Stuhl sitzt, der soll nicht erfahren sein???
Das Problem mit externen Kontrolleuren ist leider, dass die die Gegebenheiten des Unternehmens erst mal langwierig eruieren müssen und alles nur aus ihrer Sicht betrachten (wer gibt mir Sicherheit, ob deren Sicht überhaupt richtig ist? ein Kontrolleur der Kontrolleure?)
Und noch was, die wirklich guten Kontrolleure gehen über kurz oder Lang in die Selbstständigkeit oder wandern zu den großen Konzernen ab. Wer rückt dann nach, na, ein Frischling ... aber mit langjähriger fundierter Erfahrung!
Eine Zertifizierung die per Gesetz vorgeschrieben ist, kann kein Qualitätsmerkmal sein, was ja gerade Sinn einer Zertifizierung ist.
Der BR hat viele Widerspruchrechte, aber korrekterweise nur in dem Rahmen seiner Zuständigkeiten, was auch so ok ist. Und wenn er ein Gutachten widerlegen kann, so kann er es auch anfechten. Inhaltlich geht eh nicht, es geht nur sachlich.
Aufgabe des Datenschutzbeauftragte wäre...
nicht "Wäre", es IST dessen Aufgabe, soweit es sich um den Umgang mit personenbezogenen Daten handelt.
Ich bestreite nicht, ... Die taugen bislang aber nicht viel.
Nun, wir hier im Lande haben weltweit mit eine der restriktrivsten Datenschutzgesetzgebung und auch -rechtsprechung. Datenschutzrecht in Europa ist zu ca. 80% BDSG. Taugt also nichts?
Das Problem ist nicht die Qualität von Vorschriften, das Problem (derzeit) ist die Flächendeckung und das Engagagement derjenigen, die die Aufgabe erfüllen w/sollen. In beiden geht es deutlich voran. |  |
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