vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
NEU! sevCoolbar 3.0 - Professionelle Toolbars im modernen Design!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: Form bei Tastendruck minimieren bzw. maximieren 
Autor: AndyOG
Datum: 05.07.06 17:39

Hi,
das einzige was ich dir anbieten kann ist, Maximieren und "Normalisieren"
Denn sobald du deine Form minimierst reagiert das KeyDown Event nicht mehr.
Das heisst du müsstest die Tastenkombination systemweit registrieren. Dazu gibt es auch irgendwo beispiele habe jetzt aber keine zeit etwas rauszusuchen.
Private Sub Form_KeyDown(KeyCode As Integer, Shift As Integer)
 
    If Shift = 6 And KeyCode = vbKeyM Then
        If Me.WindowState = vbMaximized Then
            Me.WindowState = vbNormal
        ElseIf Me.WindowState = vbNormal Then
            Me.WindowState = vbMaximized
        End If
    End If
 
End Sub

Mit freundlichen Gr??en,
Andy G.

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Form bei Tastendruck minimieren bzw. maximieren634silas_t05.07.06 16:59
Re: Form bei Tastendruck minimieren bzw. maximieren421AndyOG05.07.06 17:39
Re: Form bei Tastendruck minimieren bzw. maximieren393silas_t05.07.06 20:50
Re: Form bei Tastendruck minimieren bzw. maximieren380OldMan05.07.06 21:45

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel