vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Kurze Frage sucht schnelle Antwort: Split-Funktion 
Autor: Dartrax
Datum: 27.09.02 13:12

Hallo,
Ich versuche, einen Tipp für VB 6 unter VB 5 anzuwenden. Dabei gibt es Probleme mit einer Split-Funktion (Sub- oder Funktion nicht definiert). Ich nehme an, dass es diese Funktion unter VB 5 nicht gibt. Wer kann mir sagen, was sie macht, damit ich sie „nachbauen“ kann?

Ach ja, und falls sich noch einer mit DrawText auskennt – ich krieg einfach keinen Buchstaben auf den Bildschirm! Hat jemand ein Beispiel?

Danke
______________
Dartrax@aol.com
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Kurze Frage sucht schnelle Antwort: Split-Funktion106Dartrax27.09.02 13:12
Re: Kurze Frage sucht schnelle Antwort: Split-Funktion89Moni27.09.02 13:22
Fehlermeldung "Sub oder Funktion nicht definiert"67Dartrax28.09.02 18:51
Re: Fehlermeldung "Sub oder Funktion nicht definiert&qu...653ModeratorDieter28.09.02 19:10
Fehlermeldung "Keine Zuweisung an Datenfeld möglich&quo...236Dartrax29.09.02 23:18
Re: Fehlermeldung "Keine Zuweisung an Datenfeld möglich...1.548ModeratorDieter29.09.02 23:24
Ändert nix76Dartrax30.09.02 19:57

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel