vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Zippen wie die Profis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: Absoluter Beginner 
Autor: Einhell2000
Datum: 25.12.02 09:40

Hallo Bomi,

danke für den Tipp. Ich hab' in einem Buch mittlerweile schon was anderes gefunden. Das scheint auch zu klappen, zumindestens mit den auf der Buch-CD gefundenen Beispiele.

Das Problem ist, daß nicht beschrieben wurde, wie mit den .bas-Progs als Module umgegangen werden mußte. hab's auch nicht geschafft, die Module in den Modulbereich einzubinden. Bin seit gestern dabei, ein bestehenden Programm auf meinen Bedarf zuzuschneiden; aber erst gestern Nacht mit begonnen.

Deshalb gleich die nächste Frage: Wie geht man vor, um eine als BAS-Datei vorliegende Funktionsliste einer DLL in einem Modul zu verankern. Mit Drag&Drop geht's jedenfalls nicht.

Ratlos
Einhell2000
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Absoluter Beginner670Einhell200022.12.02 13:16
Re: Absoluter Beginner106Bomi23.12.02 11:14
Re: Absoluter Beginner433Einhell200025.12.02 09:40
Re: Absoluter Beginner75Heinz25.12.02 11:29
Re: Absoluter Beginner401unbekannt25.12.02 22:42
Re: Absoluter Beginner72damian7326.12.02 04:40
Re: Absoluter Beginner419ModeratorDieter26.12.02 09:42

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel