vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Zippen wie die Profis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: Prozesse gleichzeitig oder im Hintergrund ausführen? 
Autor: sandimandi
Datum: 01.08.03 15:31

Hallo Wolfgang!
War ein echt super Tipp von dir! *graz*

Nur ganz seh ich mich noch nicht raus

Um einen Thread auf zu machen, schreibe ich folgenden Befehl:

VBEX_CallThread AddressOf ShowAsyncstatusbar, VB_THREAD_RUN
Der verweist ja auf das modul in welchem die Funktion ShowAsyncstatusbar steht.
(Hier möchte ich wie der Name schon sagt, eine Statusbar erzeugen) ok!

Also die Satusbar ist eben jetzt auf 0. Jetzt soll der 2te Thread beginnen.

Meine Frage nun wie stell ich das jetzt an? Den Befehl direkt im Modul schreiben oder einfach im Form? Oder muss ich das irgendwie in einer Schleife abwechselnd mit schlafen bzw. ausführen machen?!

Sorry für die blöden Fragen - hab sowas nur noch nie gemacht - Danke für die Antworten
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Prozesse gleichzeitig oder im Hintergrund ausführen?696sandimandi01.08.03 11:02
Re: Prozesse gleichzeitig oder im Hintergrund ausführen?373Wolfgang01.08.03 11:21
Re: Prozesse gleichzeitig oder im Hintergrund ausführen?369sandimandi01.08.03 15:31

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel