vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: Tastendruck auf eine Cursor Taste... 
Autor: RalfH
Datum: 02.10.03 12:49

Servus,

das Drücken der Cursortasten hat wegen der Navigation zwischen den Controls Vorrang und werden, wenn nötig, dafür abgefangen.

D.h. sollte ein Control den Fokus haben, das beim Drücken der Cursortasten den Fokus abgibt (Commandbutton, OptionButton, Checkbox, ...) gibt's kein KEYUP- bzw. KEYDOWN-Ereignis. Sollten die Cursortasten in Controls gedrückt werden, die Ihren Fokus dadurch nicht verlieren (Textboxen, Scrollbalken, ...) gibts die KEYUP- bzw. KEYDOWN-Ereignisse.

Ich nehme dafür die API GetAsyncKeyState wenn ich denoch die Cursortasten benötige.

Viel Spass,
R@lf

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Tastendruck auf eine Cursor Taste...1.044N00bie02.10.03 11:45
Re: Tastendruck auf eine Cursor Taste...740ModeratorDieter02.10.03 11:55
so war das nicht gemeint...711N00bie02.10.03 12:04
Re: so war das nicht gemeint...751ModeratorDieter02.10.03 12:08
ja......713N00bie02.10.03 12:11
Re: ja......741ModeratorDieter02.10.03 12:19
Re: Tastendruck auf eine Cursor Taste...1.054RalfH02.10.03 12:49

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel