vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
NEU! sevCoolbar 3.0 - Professionelle Toolbars im modernen Design!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit Kommentare, Fragen und Verbesserungsvorschläge zu den im vb@rchiv gelisteten Tipps und Workshops zu posten.

Hinweis:
Ein neues Thema kann immer nur über die jeweilige Tipps & Tricks bzw. Workshop Seite eröffnet werden!

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fragen zu Tipps & Tricks und Workshops im vb@rchiv
Re: Handle einer mit Shell gestarteten Anwendung 
Autor: tosca
Datum: 03.06.09 10:40

Hallo

jetzt weis ich wieso das immer ein anderes Handl ist. Denn ich habs mal mit einem Testprojekt ausprobiert und kam dann nur mit diesem möglich auf folgendes Ergebnis:

Ich muß mit der Maus erst einmal was beim Fenster dessen Handl ich erfahren will was der Maus anfangen. Also verschob ich es mal und siehe da: Es funktioniert. Daran ändert sich auch nix wenn ich in der Main weitere Funktionen ausführe.

Also meine Frage wie ich Benutzeraktivitäten per Funktion nachmache?

Danke gruß Andreas
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Tipp 367: Handle einer mit Shell gestarteten Anwendung3.580tosca27.05.09 13:19
Re: Handle einer mit Shell gestarteten Anwendung1.802ModeratorDieter27.05.09 13:56
Re: Handle einer mit Shell gestarteten Anwendung1.711tosca27.05.09 16:23
Re: Handle einer mit Shell gestarteten Anwendung1.760tosca03.06.09 10:40

Sie sind nicht angemeldet!
Um einen neuen Beitrag schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel