vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Re: War die Frage zu schwer oder findet ihr Sie blöd? 
Autor: Elwood
Datum: 04.09.02 11:33

Hallo hero,
nein, die Frage finden wir nicht blöd, haben aber bis eben Probleme mit dem Provider gehabt.
Zu Deiner Frage:
Es gibt da nicht viele Möglichkeiten. Du mußt entweder den Acrobat (nicht den Reader sondern den Distiller) erwerben und kannst dann PDF-Dokumente erzeugen.
Das PDF-Format ist eine Erfindung von Adobe. Die Erzeugung von PDF-Dokumenten ist damit leider auch kostenpflichtig.
Es gibt Produkte wie GhostWriter (oder so ähnlich), die die Konvertierung auch beherrschen, aber ich bin nicht sicher, ob die kostenfrei zu bekommen oder einzusetzen sind.
Von der umständlichen Bedienung einmal abgesehen.
ciao
Elwood
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Konvertieren von String und .doc in eine PDF-Datei75hero03.09.02 09:00
War die Frage zu schwer oder findet ihr Sie blöd?42hero04.09.02 11:24
Re: War die Frage zu schwer oder findet ihr Sie blöd?230Elwood04.09.02 11:33
Re: War die Frage zu schwer oder findet ihr Sie blöd?109hero04.09.02 12:33
Re: War die Frage zu schwer oder findet ihr Sie blöd?214unbekannt04.09.02 17:40

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel