vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevDataGrid - Gönnen Sie Ihrem SQL-Kommando diesen krönenden Abschluß!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!! 
Autor: ARTsoft
Datum: 05.12.06 12:42

Ja, ja ...... schon gut! Schau: Unter XP war es so, dass Du mit Adminrechten in die Local_Machine schreiben durftest. Jetzt habe ich unter Vista ebenso Adminrechte und ich darf es nicht.... Wie uncool!!!!

Dann formuliere ich mal meine Frage anders: Wie kann ich dem Setup-Proggi beibringen, dass er mein EXE-File so plaziert, dass es später auch mit Adminrechten gestartet wird. (quasi wie wenn ich nachträglich das Auführen mit Adminrechten eingestellt hätte) Denn dann klappt das Schreiben in die LocalMachine ...

Danke für Deine Hilfe.
Gruß
ARTsoft
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!821ARTsoft04.12.06 17:22
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!567vbtricks05.12.06 09:27
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!552ARTsoft05.12.06 12:32
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!557vbtricks05.12.06 12:35
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!548ARTsoft05.12.06 12:42
Re: VISTA und die Registry --- Danke Bill!!!!547divinglog05.12.06 14:21

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel