vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Suche Visual-Basic Code
Re: Tolwyn bitte kommen  
Autor: unbekannt
Datum: 22.02.02 19:19

Hi Tolwyn,

sei mal nicht so Wüst zu Com .

Aber ich denke Du hast Recht: Ein Fehler in der MSDN. Dem was Dir vorschwebt käme nämlich in der Tat die Konstante: ABN_STATECHANGE.

OTon von Bill Gates:

ABN_STATECHANGE
Notifies an appbar that the taskbar's autohide or always-on-top state has changed—that is, the user has selected or cleared the "Always on top" or "Auto hide" check box on the taskbar's property sheet.

entgegen.

cu
Lordchen
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Taskleiste ausblenden110stpe20.02.02 19:01
Tolwyn bitte kommen 419ModeratorDieter20.02.02 21:07
Re: Tolwyn bitte kommen 90Tolwyn21.02.02 20:51
Re: Tolwyn bitte kommen 403unbekannt21.02.02 21:21
Re: Tolwyn bitte kommen 65Tolwyn21.02.02 22:07
Re: Tolwyn bitte kommen 524ModeratorDieter21.02.02 22:22
Und alle sagen doch: COM wäre so einfach 419unbekannt21.02.02 23:41
zwischendurch schon mal...59stpe22.02.02 00:50
Re: Tolwyn bitte kommen 63Tolwyn22.02.02 18:49
Re: Tolwyn bitte kommen 425unbekannt22.02.02 19:19
Re: Tolwyn bitte kommen 35stpe11.03.02 15:30
Re: Tolwyn bitte kommen 41stpe11.03.02 15:46

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel