vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Suche Visual-Basic Code
Re: KERNEL32.DLL 
Autor: unbekannt
Datum: 15.06.03 20:57

Hi Eagle,

aha. Das Problem ist: Wenn keine Kernel, auch kein Betriebssystem.

Logisch gedacht: Ein Betriebssystem gibt eine Option frei, damit man es killen kann
Windows ist zwar nicht das gelbe vom Ei, aber ich glaube so blöd ist es auch wieder nicht.

Betriebssysteme sind aus sich möglichst stabil im Background zu verhalten und die IO des Users mit der Hardware zu koordinieren. Wenn ergo da Kernel32.DLL steht und Prozess terminieren, so ist das hirnrissig, das hieße den Ast hinter sich absägen
Wäre das richtig gemacht, käme Dein Proggie noch nicht einmal dazu das zu registrieren.
0
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
KERNEL32.DLL1.165the Eagle13.06.03 13:37
Re: KERNEL32.DLL742Wolfgang13.06.03 13:43
Re: KERNEL32.DLL694Elwood13.06.03 18:02
Re: KERNEL32.DLL957unbekannt13.06.03 18:22
Re: KERNEL32.DLL650the Eagle13.06.03 19:20
Re: KERNEL32.DLL756unbekannt13.06.03 19:26
Re: KERNEL32.DLL839the Eagle14.06.03 08:34
Re: KERNEL32.DLL394zampano15.06.03 04:21
Re: KERNEL32.DLL699unbekannt15.06.03 20:58
Re: KERNEL32.DLL700unbekannt15.06.03 20:57

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel