vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
NEU! sevCoolbar 3.0 - Professionelle Toolbars im modernen Design!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
mehrfachstart? 
Autor: Gamer20
Datum: 14.12.05 05:55

' Prüfen, ob Anwendunng bereits gestartet
If App.PrevInstance Then
' Ja! Jetzt Fenster-Handle ermitteln
Dim RetVal As Long
RetVal = FindWindow(vbNullString, _
"test programm")
If RetVal <> 0 Then
' Anwendung gefunden - jetzt aktivieren
Call SetForegroundWindow(RetVal)
End If

' zweite Instanz beenden
End
End If

so hab ich es angegeben!

in der prozedur heißt das programm "text.exe" und bei den anwendungen "test programm"!

die function hab ich in ein bestehendes modul geschrieben und in den eigenschaften auf "sub main" umgestellt.

passiert aber nix, kein programm öffnet sich, wird net mal in den prozeduren angezeigt.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
mehrfachstart?594Gamer2014.12.05 05:55
Re: mehrfachstart?407ModeratorDieter14.12.05 07:46
Re: mehrfachstart?334Gamer2014.12.05 13:16
Re: mehrfachstart?365ModeratorDieter14.12.05 14:27
Re: mehrfachstart?442Gamer2016.12.05 17:07
Re: mehrfachstart?339Gamer2023.12.05 16:14
Re: mehrfachstart?307OldMan23.12.05 17:18
Re: mehrfachstart?454Gamer2023.12.05 18:34

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel