vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Matheinterpreter in eigenes Projekt 
Autor: Moderatorralf_oop (Moderator)
Datum: 17.06.04 14:06

Hallo,

der Matheinterpreter aus dem Workshop-Bereich ist echt super ! Ich möchte einen eigenen kurs auf meine VB.NET-Seite einbauen, und das erste Beispiel soll ein Taschenrechner sein, der mehr als mit nur zwei Zahlen rechnen kann. Da kommt die Funktion des Matheinterpreter wie gerufen. Da her meine Frage: darf ich das Modul unverändert (nur nach .NET migriert) mit Hinweis auf das Copyright/Urheberrecht verwenden? Ich Frage hier, weil ich mich nicht mit fremden Federn schmücken will. Das Modul wird es als Download geben (wieder mit Hinweis, wem es gehört).

Ralf
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Matheinterpreter in eigenes Projekt781Moderatorralf_oop17.06.04 14:06
Re: Matheinterpreter in eigenes Projekt423falcon18.06.04 18:54
Re: Matheinterpreter in eigenes Projekt516ModeratorDieter18.06.04 23:57
Re: Matheinterpreter in eigenes Projekt490Moderatorralf_oop19.06.04 08:01
Re: Matheinterpreter in eigenes Projekt418WaldiMaywood19.06.04 13:13
Re: Matheinterpreter in eigenes Projekt452Moderatorralf_oop19.06.04 17:52

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel