vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevAniGif - als kostenlose Vollversion auf unserer vb@rchiv CD Vol.5  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Steuerelement zur Laufzeit... 
Autor: GröVBaZ
Datum: 02.09.02 16:49

Hallo zusammen, wieder einmal eine blöde Frage:
Wenn ich ein Steuerelement (z.B. Button) zur Laufzeit generiere, wie kann ich diesen dann handlen? Ich kann ja im Code nicht ...Button1... schreiben, wenn es diesen noch gar nicht gibt.
Danke
GröVBaZ
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Steuerelement zur Laufzeit...126GröVBaZ02.09.02 16:49
Re: Steuerelement zur Laufzeit...580unbekannt02.09.02 17:13
Aber unter .NET gibt leider keine Steuerelementfelder mehr :...570ModeratorDieter02.09.02 18:21
Ups ... VB.Net übersehen (oT)513unbekannt02.09.02 18:25
An Dieter und Lordchen108Michael02.09.02 21:49
Kommt Zeit, kommt Rat 489ModeratorDieter02.09.02 21:52
Re: An Dieter und Lordchen478unbekannt02.09.02 22:25
Darf ich auch was dazu schreiben?589Elwood02.09.02 22:35
Re: Darf ich auch was dazu schreiben?539unbekannt02.09.02 23:04
Re: Darf ich auch was dazu schreiben?79Macy03.09.02 06:57
Re: Darf ich auch was dazu schreiben?431Vampire66603.09.02 08:15
Re: Steuerelement zur Laufzeit...94GröVBaZ03.09.02 15:22

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel