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Allgemeine Diskussionen
E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Franki
Datum: 14.08.18 02:40

Hallo zusammen,

ich habe grade festgestellt, dass der Versand von E-Mails nicht mehr möglich ist. Es kommt der Hinweis:

Hinweis: Die E-Mail Sendefunktion kann aufgrund der neuen DSGVO nicht mehr verwendet werden!

Eigentlich war das ein super Feature was ich gerne genutzt habe wenn sich Diskussionen ergeben die zum eigentlichen Thread OT waren.

Ich würde mich über die Darstellung der Gründe freuen warum dieses Feature wegen der DSGVO eingestellt worden ist, ob an einer konformen Altenative gearbeitet wird oder wenn das ersatzlos gestrichen wird über die Entfernung der entsprechenden Links die man anklicken konnte.

ich bin kein Jurist, aber der jeweilige registrierte User kann doch selbst bestimmen, ob er seine E-Mail Adresse öffentlich machen möchte oder nicht. Reicht es nicht jedem registriertem User eine Möglichkeit zu geben, dass er einwilligen / ablehnen kann, ob man ihn anschreiben darf oder halt nicht. Ist zwar viel Aufwand, aber programmiertechnisch gesehen doch eine eher leichte Übung. Dann wäre das Forum wenn es die Funktion weiterhin anbietet auch auf der sicheren Seite...

Gruß
Frank
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Manfred X
Datum: 14.08.18 08:15

Hallo!

Unterschätze die DSGVO nicht.
Das Teil ist völlig unklar formuliert.

Ich vermute, jeder registrierte Benutzer müßte eine
Belehrung darüber erhalten,
- welche Rechte er besitzt und wie er sie geltend machen kann,
- wie die E-Mail-Adresse beim VB@Archiv technisch gesichert ist,
- wie eine Verbindung zwischen Usern zustande kommt, ob dabei
Filter eingesetzt sind (SPAM-Schutz, Copyright, Virenprüfung, ...)
- usw.

Eine einfache Einverständniserklärung per Maus-Click reicht
im Abmahn- bzw. Streitfall eventuell nicht mehr aus.

Beitrag wurde zuletzt am 14.08.18 um 08:16:52 editiert.
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Franki
Datum: 15.08.18 00:40

Hallo,

mir ist schon bewußt, dass man die DSGVO nicht unterschätzen darf eben weil sie unklar formuliert ist in weiten Bereichen und selbst die Gerichte, (Abmahn)anwälte usw. noch keine Erfahrung damit haben.

Die Belehrung die du nennst ist zwar notwendig, aber deren Inhalt ist ja frei gestaltbar.

Selbst wenn da steht, dass keinerlei Schutz der E-Mail Adressen vorhanden ist, diese also nur in einer Datenbank stehen, keine sonstigen Filter usw. verwendet werden, die Verbindung per "irgendwas Serverkomponente" zustande kommt usw. usw. Dann reicht das doch aus wenn der User das akzeptiert.

Und genauso könnte man ja auch fragen, wie das mit der Anmeldung am Forum an sich funktioniert, da gab es auch keine Belehrungen. Und das Forum ist noch online und kann genutzt werden. (Auch da ist ja meine E-Mail Adresse registriert und ich weiß nicht wie die von dir angesprochenen Punkge geregelt sind.

Also was sollte jetzt der Unterschied sein?

Aber vielleicht antwortet Dieter ja noch, ob es irgendwann eine DSGVO konforme Lösung geben wird.

Gruß
Frank
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Manfred X
Datum: 15.08.18 07:54

Hallo!

So wie ich das sehe, erlegt die DSGVO dem Anbieter von
Internet-Diensten eine sehr große Menge an Pflichten auf,
denen er nachzukommen hat.
Der Nutzer dieser Dienste wird von der DSGVO eher als
"digitaler Depp" aufgefasst, der keinen Einblick in die
Abläufe des Internet hat.

Aus diesem Grund wird der Anbieter von Diensten in die Pflicht
genommen, in einfacher und leicht verständlicher Sprache zu
erklären, was er genau mit den Daten tut und er muß für jede
dieser Operationen detailliert das Einverständnis abfordern
und auf nachfolgende Änderungswünsche des Users reagieren.

Was Du zu übersiehst ist die auferlegte Sorgfaltspflicht.
Der Anbieter muß begründen können, welche Daten er erhebt
und verarbeitet. Er hat einen hohen technischen Standard
bei der Sicherung der Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Mal angenommen, ich hätte Dir über das VB@Archiv eine stark
beleidigende E-Mail geschickt und Du möchtest mich dafür
vor Gericht zitieren. Dein Rechtsanwalt fordert deshalb
meine Registrierungsdaten vom VB@Archiv an - und erhält sie.
Es versteht sich, daß ich im Gegenzug das VB@Archiv verklage,
weil es zu Unrecht meine Daten an Dich weitergeleitet hat.
Deine Behauptung, Du seist von mir beleidigt worden, ist nämlich
unzutreffend. Tatsächlich hast Du meine Daten an Dritte
weiterverkauft, die mich jetzt belästigen.
Ich fordere deshalb vom VB@Archiv Schadenersatz.

Du bemerkst, worauf das sehr schnell hinauslaufen kann???

Beitrag wurde zuletzt am 15.08.18 um 07:56:30 editiert.
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Franki
Datum: 16.08.18 02:14

Hallo ManfredX,
na jetzt wird es interessant, siehe unten...
Zitat:

Mal angenommen, ich hätte Dir über das VB@Archiv eine stark
beleidigende E-Mail geschickt und Du möchtest mich dafür
vor Gericht zitieren.

Was würde es für einen Unterschied machen, ob du mich im Forum direkt oder über eine per Forum gesendete E-Mail beleidigt hättest?
Zitat:


Dein Rechtsanwalt fordert deshalb meine Registrierungsdaten vom VB@Archiv an - und erhält sie.

Er würde sie ja so oder so erhalten, damit dein Nickname aufgelöst werden kann.
Zitat:


Es versteht sich, daß ich im Gegenzug das VB@Archiv verklage,
weil es zu Unrecht meine Daten an Dich weitergeleitet hat.
Deine Behauptung, Du seist von mir beleidigt worden, ist
nämlich unzutreffend.

So kannst du jetzt nicht wirklich argumentieren, denn bei Straftatbeständen ist es egal, da können die Behörden so oder so ermitteln. Und wenn die Beleidigung unzutreffend ist, dann hast du auch nichts zu befürchten, das entscheidet dann ein Gericht.
Zitat:


Tatsächlich hast Du meine Daten an Dritte
weiterverkauft, die mich jetzt belästigen.
Ich fordere deshalb vom VB@Archiv Schadenersatz.

Da ist von Verkauf (gewerblichem Gewinn usw. ja keine Rede)
Und um bei dem Beispiel zu bleben ist es mir ímmer noch nicht klar, welchen Unterschied es machen sollte, ob du deine Beleidigung im Forum oder per E-Mail über das Forum oder gar persönlich oder über meine E-Mail Adresse direkt ausgesprochen hast. Das ändert an der Tatsache der Beileidigung gar nichts.

Deine geschilderten Konsequenzen mögen zutreffen, aber dennnoch verstehe ich nicht wirklich warum sich das auf den E-Mail Versand alleine bezieht die das Forum geboten hat und nicht auf die Beiträge in den Foren selbst.

Zitat:


Du bemerkst, worauf das sehr schnell hinauslaufen
kann???


Ja schon, aber was ist mit Facebook, Twitter, usw.? Da kenne ich mich nicht aus, da ich das nicht nutze, aber ich wette, dass da die Problematik identisch ist.

Also reduzieren ich meine Frage darauf, was es für einen Unterschied macht, ob du mich im Forum direkt oder per E-Mail über das Forum beleidigst. Ich persönlich könnte dich in meinem E-Mail Programm ignorieren, im Forum kann ich das nicht. Also bitte Beleidigungen nur per E-Mail <vbg>
Gruß
Frank
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Franki
Datum: 16.08.18 02:27

Hallo,
aber abgesehen davon, man kann das doch auch mnenschlich regeln, ich lade dich auf einen Kaffee ein, wir bequatschen das Problem, findnen eine Lösung und trinken danach ein Bier, ein Glas Wein oder was auch immer.

Da hat die DSGVO rein gar nichts mt zu tun.
Die ist ja auch nicht dafür gedacht solche Probleme zu lösen...

Ich glaube wir wissen beide noch ncht so ganz richtig Bescheid was das für unsere tägliche Arbeit bedeutet. Aber sicher ist sicher ist eine Möglickeit, ob die Zukuhnft hat wage ich zu bezweifeln.

Gruß
Frank
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Manfred X
Datum: 17.08.18 14:27

Hallo!

Wenn ich im Forum eine Beleidigung poste, ist sie öffentlich
und sollte vom Moderator innerhalb 24 Stunden entfernt werden.
Zudem kann mein Account danach gesperrt werden.
Meines Wissens ist damit der Sorgfaltspflicht Genüge getan.

Bei einer E-Mail erfolgt eine direkte Weiterleitung.
Das VB@Archiv wäre eventuell genötigt, alle E-Mails zu prüfen oder
sie zu Dokumentationszwecken gerichtsfest zu speichern.
Ansonsten kann eine private Schadenersatz-Klage meinerseits
wegen ungerechtfertigter Datenweitergabe nur schwer abgewiesen
werden.
Die DSGVO erlegt dem Anbieter von Diensten Nachweispflichten
auf, die derzeit juristisch kaum eindeutig einzuordnen sind.

Dein Rechtsanwalt dürfte vermutlich keine Daten erhalten, dazu
müßte eine richterliche Verfügung vorliegen.

Übrigens: Deine Beleidigungsklage liefe nach dem Strafgesetzbuch,
meine Privat-Klage gegen das VB@Archiv liefe nach dem bürgerlichen
Gesetzbuch. Die beiden Verfahren hätten miteinander nichts zu tun.

Was hindert mich daran, zu behaupten, nicht ich hätte die Mail
versendet, sondern irgendwer hätte meinen VB@Archiv-Account geknackt.
Auch hier wäre das VB@Archiv wahrscheinlich in einer Nachweispflicht
(hinreichende technische Standards).

Bedauerlicherweise kann ich Dir künftig keine Beleidigungen per
E-Mail zukommen lassen, weil dieser VB@Archiv-Dienst gesperrt
ist. Tut mir leid. Harte Zeiten.

Beitrag wurde zuletzt am 17.08.18 um 14:37:09 editiert.
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Re: E-Mail aus Forum und DSGVO 
Autor: Franki
Datum: 18.08.18 01:37

Hallo,
ok du hast gewonnen und mich überzeugt.
Eigentlich nicht du sondern die DSGVO, sie mag zwar gut gedacht sein, aber bei diesem Beispiel sieht man, dass sie "Verschlimmbessert" hat.

Aber andererseits Beleidigung bleibt Beleidigung, ob öffentlich oder nicht. Die 24 Stunden Frist die du ansprichst reicht aber z.B. im Fall Tesla der per Twitter angekündigt hat Tesla Aktien von der Börse zu nehmen dafür aus, dass die Börsenaufsicht auf den Plan gerufen wurde und die Aktie in Turbulenzen geraten ist. (Der Tweet wurde in deutlich weniger Stunden gelöscht) Aber niemend käme jetzt auf die Idee Twitter zur Verantwortung zu ziehen.

Aber egal, ich werde Beleidigungen zukünftig nur noch per Brieftaube oder Rauchzeichen aussprechen...

Gruß
Frank
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