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Fortgeschrittene Programmierung
geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: Wolfgang Schwarz
Datum: 04.02.26 16:10

Hallo Forum,
heute habe ich ein geändertes Verhalten der RmDir-Anweisung feststellen müssen

Ein Verzeichnis wurde nur dann gelöscht wenn dieses auch leer ist. Steht auch so in der Hilfe
Ist das Verzeichnis nicht leer so tritt Fehler 75 oder 76 auf und es wird auch nichts gelöscht.
Hab ich ca. 25 Jahre so gemacht.

Das ist bei Server 2022 plötzlich anders, und anscheinend auch erst nach einem kürzlichem Update
Eine Verzeichnis-Löschung wird immer ausgeführt, egal ob leer oder nicht !

Wollt ich nur mal mitteilen

Wolfgang Schwarz

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Re: geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: ModeratorDieter (Moderator)
Datum: 04.02.26 18:10

Ui... da heißt es aufgepasst.
Aber ich selbst prüfe vor dem Löschen sowieso immer erst ab, ob das Verzeichnis leer ist.
Und wenn es auch gelöscht werden soll, obwohl es nicht leer ist, verwende ich das FSO-Objekt (FSO.DeleteFolder)

_________________________
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Produkthaftung 
Autor: NoReider
Datum: 27.07.26 23:32

Hallo Wolfgang,

Du hast schon öfter was zu der Produkthaftung hier geschrieben:

Spätestens wenn die neue Produkthaftung da ist:
https://www.heise.de/hintergrund/Software-Anbieter-aufgepasst-Sie-haften-jetzt-fuer-fehlerhafte-Produkte-10027145.html
Dann ist sowieso Schluss für Einzelkämpfer

Was genau meinst du damit?
Was ändert sich so gravieren, dass du Schluss machen willst.
Über ein paar Infos würde ich mich freuen
Danke
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Re: Produkthaftung 
Autor: Wolfgang Schwarz
Datum: 28.07.26 05:59

Künftig haftet der Software-Hersteller auch für Vermögensschäden.

Wenn ich meiner Rechnungssoftware rechne 4 + 4 = 7 EUR, dann kann der Anwender von mir 1 EUR Vermögensschaden verlangen weil er ja nun mit meiner Software eine Rechnung erstellt hat die zu niedrig ist.

Die Foristen in dem zitierten Link sind zwar der Meinung man könnte das per AGB ausschließen.
Da bin ich allerdings anderer Meinung sonst macht die Gesetzesänderung keinen Sinn.

Wolfgang Schwarz

Beitrag wurde zuletzt am 28.07.26 um 06:03:37 editiert.

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Re: geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: NoReider
Datum: 28.07.26 10:11

Danke für deine Antwort!

Ich denke nicht, dass man das über die AGBs ausschließen kann.
Solche Ausschlusskriterien sind unwirksam.
Im B2B-Geschäft dürfte aber der Vermögenschaden nicht greifen, das betrifft nur die Endkunden (nicht gewerblich).

Die Frage stellt sich nun: Wie sichert man sich dagegen ab?
Vermögenschadenhafpflicht? Würde das reichen?
Nicht nur bei Rechenfehler wird es problematisch, sondern auch bei Virenangriffen auf deine Software.
Wie soll man das alles absichern? 100 % Sicherheit gibt bei Software nicht!

Am 09.12.2026 ist es dann soweit! Hörst du dann wirklich auf?
Ich verkaufe eine kleine Shareware und bin noch am überlegen was ich machen....

Danke
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Re: geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: Wolfgang Schwarz
Datum: 28.07.26 10:53

Ich weis nicht was wird.
Ich müßte also eine gutlaufende Geschäftsstruktur hinschmeisen.
Angewiesen bin ich darauf nicht mehr, aber es macht Spass.
Es gibt ca. 150 Wartungskunden, alles Firmen.
Ich habe noch einen langjährigen Geschäftspartner der darauf angewiesen ist das ich noch ein paar Jahre machen. Den möchte ich auch nicht im Regen stehen lassen.

Ich denke mal viele Betroffene sind sich der Problematik nicht bewußt.

Keine Ahnung was ich entscheide.
Eine IT-Versicherung habe ich schon viele Jahre.
Das Haftung für Vermögensschäden nur für Privatkunden gilt wußte ich nicht, muss ich erstmal recherieren.
Wenn das so ist, wäre ich ja nicht betroffen, wir haben keine Privatkunden

Wolfgang Schwarz

Beitrag wurde zuletzt am 28.07.26 um 10:59:47 editiert.

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Re: geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: NoReider
Datum: 28.07.26 20:25

Im Einklang mit dem Ziel dieser Richtlinie, ausschließlich natürlichen Personen den Zugang zu Schadensersatz zu ermöglichen, sollte für Schäden an Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, auf der Grundlage dieser Richtlinie kein Schadensersatz geleistet werden. Um dem potenziellen Risiko von Rechtsstreitigkeiten in einer übermäßigen Zahl von Fällen zu begegnen, sollte für die Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die — wenn auch nicht ausschließlich — für berufliche Zwecke verwendet werden, auf der Grundlage dieser Richtlinie kein Schadensersatz geleistet werden.
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Produkthaftung 
Autor: Wolfgang Schwarz
Datum: 28.07.26 22:03

Quelle ?

Wolfgang Schwarz

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Re: Produkthaftung 
Autor: Wolfgang Schwarz
Datum: 28.07.26 22:47

Habs gefunden:

<Zitat>
Dieser Satz stammt aus dem Erwägungsgrund 22 der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853. Er stellt klar, dass reine Firmensachen vom privaten Haftungsschutz ausgeschlossen sind, weil das Gesetz nur Menschen in ihrer privaten Rolle schützt
</Zitat>

Das wars was ich gesucht habe.
Doch nix mit Ruhestand wenn ich mal das Wort "sollte" ausser acht lasse

Vielen Dank für den Gedankenaustausch.
Ich hatte schon vor morgen einen Anwalt zu befragen - hinfälligWolfgang Schwarz schrieb:
Zitat:

Quelle ?

Wolfgang Schwarz

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Re: geändertes Verhaltes der RmDir-Anweisung unter Server 2022 
Autor: NoReider
Datum: 28.07.26 23:00

Genauso ist das!
Für dich ist das doch super, leider nicht für mich!
Habe zu 95 % Privatkunden.

Massnahmen: IT-Versicherung , AGBs anpasssen, Warnhinweise vor Installation einbauen...

Was erachtest du noch für wichtig?
Jeder Tipp ist wichtig.
Danke
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